(Wenn Sie auf dieses Bild clicken, erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Accessibility und Design für Senioren)
Am 12. Juni haben wir über den ersten Schweizerischen Accessibility Day berichtet. Herzlichen Dank für die positiven Reaktionen. Da Barrierefreiheit umfassend zu verstehen ist und wir der Meinung sind, Accessibility ist ein wichtiger Teil von Experience Design, wird EDO dieses Thema weiterverfolgen. In diesem Artikel ergänzend wir unseren ersten Bericht.
Sprechende Bankautomaten
Der Finanzdienstleister Credit Suisse hat die Barrierefreiheit in seinen gesamten Bankdienstleistungen integriert. Bei Credit Suisse ist nicht nur barrierefreies Online-Banking und Internetzugang gewährleistet, auch die Offline Zugänge sollen weitmöglichst accessible sein. In enger Zusammenarbeit wurde mit den betroffenen Stakeholder, Geldautomaten barrierefrei gestaltet. Ab Sommer 2008 werden in der ganzen Schweiz 160 Automaten für Menschen mit Hör-Behinderungen bedienbar sein. Zudem wurden bauliche Massnahmen umgesetzt um Geldautomaten für Rollstuhlfahrerinnen und fahrer zugänglich zu machen. Bis Ende Mai 2008 wurden 25 Automaten auf reduzierter Höhe eingebaut. Das Unternehmen verfügt über ein “Center of Accessibility”, dessen Leiter ist Herr Alireza Darvishy. Mit diesem Link erfahren Sie mehr zur Barrierefreiheit bei Credit Suisse.
2002 schrieb ich den Artikel “Accessibility: Zeitung “hören” bei 120 km/h auf der Autobahn”. Er wurde auf der Webseite der Swiss UPA veröffentlicht und ist heute immer noch aktuell:
Da immer mehr Menschen nicht nur mit Monitor und Tastatur durchs Netz surfen, sondern alternative Ausgabegeräte nutzen, garantieren behindertengerechte Websites Zugänglichkeit für alle Anwender.
Denn Internetauftritte, die zum Beispiel für Braillezeile und Homepagereader zugänglich sind, sind auch über Handy, Auto-Bordcomputer – und neuerdings i-mode – zu erreichen. Dadurch bietet sich für Unternehmen die Möglichkeit, zusätzlich wirtschaftlich interessante Zielgruppen zu erreichen.
Seit 1998 ist in den USA ein Gesetz in Kraft, das der Entwicklung behindertengerechter Hard- und Software Vorschub leisten soll: Section 508. In Zukunft dürfen US-Behörden nur noch solche Geräte und Programme anschaffen, die mit üblichen Hilfsmitteln kompatibel sind. Bei der Gestaltung öffentlicher Websites muss dieser Grundsatz ebenfalls beachtet werden. Nicht nur die Web Accessibility Initiative (WAI) des World-Wide-Web-Konsortiums fordert und fördert dies schon seit längerem. Für Blinde zum Beispiel führen gerade die verbesserten technischen Möglichkeiten des Internets zu Beschränkungen: Beim Surfen muss der von ihnen benutzte Screen Reader, der Texte laut vorliest, bei Bildern passen – es sei denn, es gibt die darin enthaltene Information gleichzeitig auch als Text.
EU will für Behinderte bessere Websites
Der EU-Kommissar Erkki Liikanen forderte in Brüssel Web-Designer auf, bei der Gestaltung von Online-Angeboten mehr an Gehörlose, Blinde und ältere Menschen zu denken. Dazu stellte der für die Informationsgesellschaft zuständige Kommissar konkrete Vorschläge vor und bekundete das starke Interesse der EU am Thema.
Gegen soziale Ausgrenzung
Für Seh-, Gehör- oder Körperbehinderte könne die Art und Weise, wie ein Web-Angebot gestaltet wird, über soziale Integration oder Ausgrenzung entscheiden, ergänzte der Präsident des Europäischen Behindertenforums (EDF), Yannis Vardakastanis, bei der Vorstellung der Vorschläge in Brüssel. In der Europäischen Union gibt es demnach 37 Millionen Behinderte; außerdem wächst die Zahl der Senioren in Europa beständig.
Mit der Zunahme von elektronischen Behördendiensten (eGovernment), Gesundheitsberatung (eHealth) und Bildungsangeboten (eLearning) wachse die Gefahr einer ernsthaften sozialen Ausgrenzung wegen der technischen Hindernisse, die diesen Bevölkerungsgruppen die Nutzung des Internet erschwerten. Die Europäische Union hat sich daher die Leitlinien zu eigen gemacht, die die Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortium (W3C/WAI) mit Unterstützung des Forschungsprogramms der Europäischen Kommission für Telematikanwendungen erarbeitet hatte.
BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) in Deutschland
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen ist Barrierefreiheit nicht mehr nur eine nette Geste, sondern für öffentliche Anbieter Pflicht. Ab dem 1. August 2002 müssen alle Seiten, die von Bundesbehörden ins Netz gestellt werden, bestimmten Kriterien an die Barrierefreiheit genügen. Entsprechende Gesetze und Verordnungen auf Landes– und kommunaler Ebene sind in Vorbereitung und werden sich an die Vorgaben der BITV anlehnen.
Diese Verordnung hat weitreichende Folgen für alle, die mit der Erstellung staatlicher Internetpräsenzen befasst sind, unabhängig davon, ob es interne Projekte sind, oder ob externe Agenturen beauftragt werden. Obwohl es bereits einige herausragende Beispiele gibt, besteht noch viel Nachholbedarf bei den Webentwicklern und Projektverantwortlichen.
Was sind barrierefreie Produkte und Dienstleistungen?
Ein barrierefreies Produkt oder ein sogenannt zugänglicher Service kann von jedermann uneingeschränkt benutzt werden, unter Berücksichtigung unterschiedlichster Voraussetzungen und Fähigkeiten.
Die Möglichkeiten der Benutzer zur Interaktion können dabei sehr eingeschränkt sein. Bedingt durch permanente oder vorübergehende spezielle Umstände, physischer oder mentaler Natur. Respektive beinflusst durch die Umgebung, in der sich Benutzer befinden. Im Falle von barrierefreie Websites handelt es sich um Seiten, die für alle Internet-Benutzerinnen und -Benutzer zugänglich sind, d.h. gelesen und interpretiert werden können.
Dabei sind auch alle die Benutzerinnen und Benutzer einbezogen, die nicht in der üblichen Weise die Information am Bildschirm lesen und die Navigation mit der Maus steuern können. Das sind z.B. Menschen mit verschiedenartigen Behinderungen (Sehbehinderung, motorische Behinderung, Lernbehinderung), solche, die über ältere Hardware verfügen, die nicht alle multimedialen Effekte unterstützt, ältere Benutzer, oder Benutzer mit portablen Ausgabegeräten wie Autonavigatoren oder Pocket-PCs.
Die Zugänglichkeit von Web-Seiten ist gerade für Menschen mit Behinderung sehr wichtig, denn das enorme Informationsangebot auf dem Web bringt ihnen ein erhöhtes Mass an Selbständigkeit. (Daniel Hunziker, 2002, Swiss UPA, erneut publiziert, 2008 edolounge.org)
Dokumentationen zum 1. Accessibility Day sind online
Sämtliche Präsentationen stehen bei der Stiftung “Zugang für alle” als PDF’s zur Verfügung. Mit diesem Link können Sie die Präsentationen runterladen.
EDOssier: Design kann diskriminieren, über den 1. Accessibility Day 08 in der Schweiz
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